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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand verwaltet und vertritt das Vermögen der Pfarreien. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kirchenvorstände in NRW wurden am 08./09. November 2025 gewählt:
Informationen finden Sie unter www.bistum-muenster.de/wahlen.

 

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Arbeitshilfe für die Mitarbeit im Kirchenvorstand

"Basisschulung Friedhofswesen"