Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand verwaltet und vertritt das Vermögen der Pfarreien. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kirchenvorstände in NRW wurden am 08./09. November 2025 gewählt:
Informationen finden Sie unter www.bistum-muenster.de/wahlen.
- FAQs zum Wahltermin der Kirchenvorstände
- FAQs zum Entwurf eines kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes
- Weitere Etappe zum neuen Vermögensverwaltungsgesetz erreicht (Pressemitteilung vom 10.05.2024)
- Die wichtigsten Neuerungen im Kirchenvorstands-Recht
- Neues Kirchenvorstandsrecht tritt in (Erz-)Bistümern in NRW zum 1. November 2024 in Kraft | Erklärung der (Erz-)Bischöfe in NRW