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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand verwaltet und vertritt das Vermögen der Pfarreien. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Kirchenvorstand - Ehrenamt Bistum Münster (ehrenamt-bistum-muenster.de)

 

Kirchenvorstände in NRW werden im Herbst 2025 gewählt
Die Kirchenvorstände in den nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümern werden traditionell einheitlich am selben Termin gewählt: Die nächsten Kirchenvorstandswahlen in den Erzbistümern Köln und Paderborn sowie in den Bistümern Aachen, Essen und Münster werden im Herbst 2025 und damit ein Jahr später als zunächst geplant stattfinden.

Zur Pressemitteilung

 

FAQs zum Wahltermin der Kirchenvorstände

FAQs zum Entwurf eines kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes

 

 

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"Basisschulung Friedhofswesen"