•  Blick_auf_Billerbeck-Rapsfeld.jpg
  •  Apfelbluete-Sonnenuntergang.jpg
  •  Bluehender_Rhododendron.jpg

Pfarreirat

Pfarreiräte tragen im Zusammenwirken mit den im Dienst der Pfarreien stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung für das Pfarreileben. Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten beraten die Pfarreiräte alle die Pfarrei betreffenden Fragen und Aufgaben, fassen Beschlüsse und tragen Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander haben Pfarreiräte teil an der Pfarreileitung.

Pfarreiräte haben die Aufgabe, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist. Insbesondere sollen sie

  • das Bewusstsein für das gemeinsame Priestertum aller Getauften fördern
  • einen lokalen Pastoralplan erarbeiten und realisieren
  • Sorge dafür tragen, dass sich kirchliches Leben in der Pfarrei in geeigneter Weise vernetzt
  • die Pfarrei und weitere Akteure im Sozialraum miteinander vernetzen

Werden größere Pfarreien als eine Gemeinschaft von Gemeinden gestaltet, werden zur Wahrnehmung der örtlichen Belange vom Pfarreirat für vorher bestimmte räumlich abgegrenzte Teile der Pfarrei Gemeindeausschüsse eingerichtet.

Näheres regeln die Statuten für Pfarreiräte

Die Wahlergebnisse der Pfarreiratswahl vom 06./07.11.2021

Weitere Informationen und Materialien zur Pfarreiratswahl über www.kirche-waehlen.de und zum Pfarreirat allgemein unter Pfarreirat - Ehrenamt Bistum Münster (ehrenamt-bistum-muenster.de)